Bei Allgemeinen Pflegeleistungen sprechen wir von den Leistungen, die im Rahmen des §75 Abs. 1,2 SGB XI abgesprochen worden sind und die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Durchführung der Aktivitäten bedeuten.
Zu den pflegerischen Leistungen zählen die vorab abgesprochenen Leistungen, die in der Pflegeplanung oder als Ziele vorab festgelegt worden sind. Berücksichtig werden Wünsche und Bedürfnisse des Gastes.
Der Transport wird mit einem eigenen Fahrzeug durchgeführt. Die Fahrzeuge haben die Möglichkeit ein Rollstuhlfahrer zu transportieren. Auch sollten die Fahrten nicht länger als 45 Minuten dauern. Die Fahrtkosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Wir von der Tagespflege Heidhof möchten nach dem ganzzeitlichen Modell arbeiten. Das bedeutet, dass jedem Gast ein Bezugspfleger zugeordnet wird und sich dieser um den Gast kümmert. Dieses beinhaltet die Dokumentation, die Planung und Umsetzung von Tagesstruktur, Planung und Umsetzung von Behandlungspflegen nach ärztlicher Anordnung und die Einhaltung von Absprachen die mit dem Gast gemacht worden sind.
Wer soll was bezahlen?
Die Finanzierungsmöglichkeiten für den Aufenthalt in der Tagespflege sind unterschiedlich. Je nach Pflegegrad können wir einen Großteil der Kosten mit der Pflegekasse abrechnen.
Selbstzahler sind uns ebenfalls herzlich willkommen.
Wichtig: Die ambulanten Leistungen bzw. das Pflegegeld bleiben zu 100 % erhalten.
In einem persönlichen Gespräch informieren und beraten wir Sie gerne und versuchen für Sie die optimale Lösung zu finden.