Bei Allgemeinen Pflegeleistungen sprechen wir von den Leistungen, die im Rahmen des §75 Abs. 1,2 SGB XI abgesprochen worden sind und die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Durchführung der Aktivitäten bedeuten.
Zu den pflegerischen Leistungen zählen die vorab abgesprochenen Leistungen, die in der Pflegeplanung oder als Ziele vorab festgelegt worden sind. Berücksichtig werden Wünsche und Bedürfnisse des Gastes.
Die behandlungspflegegerischen Leistungen werden nach Verordnung des Arztes von examinierten Mitarbeitern durchgeführt. Die Medikamente stellen und richten wir nach Wunsch und Verordnung in der Tagespflege nach Nachweis eines aktuellen Medikamentenplans.
Einzelne Leistungen oder Wünsche können gegebenenfalls nach Absprache hinzugefügt werden.
Unterkunft und Verpflegung:
Auf Diäten oder Allergien wird besonders geachtet und mit dem Gast und gegebenenfalls mit dem Arzt abgesprochen. Getränke werden ausreichen zu Verfügung gestellt, damit die Gäste ihre notwendige Aufnahme von Flüssigkeit erreichen. Auch wird auf Trinkmengenbeschränkungen geachtet.
Essen bekommen die Gäste der Tagespflege vom Biobauer Engemann aus Peckelsheim-Eissen. So wird das Essen immer jahreszeitlich passend und regional geliefert. Somit entsteht durch das Essen ein Bezug zu der Region.